Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vital Speisehaus AG
Vital Speisehaus AG
UID CHE-101.286.762
Gültig ab dem 10. Mai2025
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschliesslich für den Geschäftsbereich Bäckerei der Vital Speisehaus AG (nachfolgend «Speisehaus») und regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Speisehaus und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie finden Anwendung auf sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Bäckereibetrieb. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie vom Speisehaus ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden..
2. Angebot und Sortimentsgestaltung
Die Angebote des Speisehauses sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen im Sortiment, insbesondere bei saisonalen Produkten, bleiben vorbehalten. Abbildungen in Print- und Online-Medien dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Die Herstellung von Bio- und Demeter-Produkten erfolgt gemäss den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien der entsprechenden Labels. Etwaige kurzfristige Abweichungen von diesen Standards werden ausdrücklich kenntlich gemacht.
Das Speisehaus ist berechtigt, Produkte laufend zu optimieren. Rezeptänderungen sowie Anpassungen aufgrund von Verfügbarkeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Kleinmengenzuschläge können bei Sonderwünschen oder saisonunabhängigen Bestellungen erhoben werden.
3. Preise, Bestellung und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preisangaben in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die aktuell gültige Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
3.2 Bestellungen
Die Mindestbestellmenge für Lieferkunden auf der bestehenden Liefertour beträgt CHF 25.–.
Für Lieferungen unter CHF 25.– wird ein Zuschlag von CHF 10.– verrechnet.
Für Abholungen in der Filiale (Dorneckstrasse 2, 4143 Dornach) besteht keine Mindestbestellmenge.
Bestellungen von individuell herzustellenden Produkten oder grossen Mengen können längere Vorlaufzeiten erfordern.
3.3 Bestellfristen und Lieferung
Onlinebestellungen, die täglich (Montag bis Sonntag) bis spätestens 18.00 Uhr eingehen, gelten als rechtzeitig. Diese Bestellungen werden in der Regel am darauffolgenden Tag ausgeliefert. Später eingehende Bestellungen können für die Lieferung am nächsten Tag nicht berücksichtigt werden.
Telefonische Bestellungen werden ausschliesslich von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr entgegengenommen. Am Wochenende ist unser Telefon nicht besetzt.
Die Einhaltung von Lieferfristen erfolgt unter Vorbehalt. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstiger, nicht vom Speisehaus zu vertretender Umstände, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Vertragsrücktritt.
3.4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso oder einer Betreibung gehen zulasten des säumigen Kunden.
Das Speisehaus behält sich vor, Aufträge nur gegen Vorauszahlung oder nach positiver Bonitätsprüfung auszuführen.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über:
- bei Lieferung durch das Speisehaus mit Übergabe der Ware am Bestimmungsort;
- bei Abholung durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen mit Verlassen der Geschäftsräumlichkeiten bzw. Laderampe oder Filiale.
- Der Kunde verpflichtet sich, die sichere und vollständige Übergabe der Waren zu ermöglichen. Ist für die Ablieferung ein Zugang mittels Schlüssel, Code oder anderer Zutrittslösung erforderlich, so hat der Kunde sicherzustellen, dass das Speisehaus ungehinderten Zugang hat.
Änderungen an Schliesssystemen oder Zugangscodes sind dem Speisehaus rechtzeitig und unaufgefordert mitzuteilen. Für etwaige Lieferverzögerungen oder Fehlzustellungen infolge fehlender oder veralteter Zugangsinformationen haftet der Kunde.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware beim Speisehaus. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräusserung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
Bei leicht verderblichen Waren, insbesondere Brot und Backwaren, erlischt der Eigentumsvorbehalt mit deren Verarbeitung oder Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang.
Der Kunde tritt dem Speisehaus zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus einer Weiterveräusserung solcher Waren gegen Dritte erwachsen. Das Speisehaus nimmt diese Abtretung hiermit an.
6. Rückgabe von Gebinden
Vom Speisehaus zur Verfügung gestellte Gebinde (z. B. Kisten, Kühlboxen oder Mehrwegverpackungen) bleiben uneingeschränktes Eigentum des Speisehauses. Diese Gebinde sind mit der nächsten Lieferung vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
Bei nicht fristgerechter Rückgabe behält sich das Speisehaus das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– pro Gebinde in Rechnung zu stellen.
7. Mängelrüge und Rückgabe
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen müssen innert 24 Stunden ab Übergabe per Mail an info@speisehaus.ch angezeigt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind unmittelbar zu melden und durch die Transportperson zu bestätigen.
Eine Rücknahme von Lebensmitteln ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein durch das Speisehaus zu vertretender Mangel vor.
8. Gewährleistung
Das Speisehaus gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs den branchenüblichen Qualitätsanforderungen entsprechen.
Die Gewährleistung für verderbliche Waren endet mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums.
Bei berechtigten Mängeln ist das Speisehaus berechtigt, nach eigenem Ermessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Ein Anspruch auf Minderung oder Vertragsrücktritt (Wandlung) besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Kundendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Pflege der Kundenbeziehung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
10. Anpassungen der AGB
Das Speisehaus behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige und auf der Website publizierte Fassung.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Vital Speisehaus AG.